Unsere Rechtsgebiete

Fachkompetenz und individuelle Beratung

Rechtliche Angelegenheiten prägen unseren Alltag und unsere Geschäfte. Wir bieten professionelle Unterstützung in verschiedenen Rechtsgebieten, darunter Immobilienrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Personalrecht, Inkasso, Beratung für KMU sowie Familien- und Erbrecht. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Anliegen effektiv zu vertreten. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie wir Sie unterstützen können. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Ihre rechtlichen Belange sind unsere Priorität.

Verträge sind die Grundlage vieler geschäftlicher und privater Beziehungen. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Vertragsabschlüsse, -verhandlungen und -strafen.

Unsere Leistungen beziehen sich insbesondere auf folgende Vertragstypen:

  • Kaufverträge
  • Schenkungen
  • Darlehensverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Werkverträge
  • Aufträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Arbeitsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gerne beraten wird Sie bei der Gestaltung neuer Verträge und vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen.

Inhaber und Geschäftsführer von kleineren und mittelgrossen Unternehmen sind oft mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Eine rechtzeitige Beratung kann Probleme vorbeugen. Wir sind bereit, Ihr Unternehmen kennenzulernen, um Ihnen rasch und verständlich eine fundierte Rechtsberatung zu bieten. Unsere Philosophie ist, dass Sie einen direkten Draht zu Ihrem Vertrauensanwalt haben.

Wir stehen Ihnen bei der Unternehmensgründung oder Stiftungserrichtung beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie von der Wahl der Gesellschaftsform bis hin zur Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt.

Das Bau- und Immobilienrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das zahlreiche Aspekte umfasst, darunter:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Wohn- und Geschäftsraummiete
  • Stockwerkeigentumsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Dienstbarkeiten
  • Nachbarrecht

Ob Sie Unterstützung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigen, rechtliche Fragen zur Vermietung haben oder sich im Bereich des privaten Baurechts informieren möchten – wir unterstützen Sie zielgerichtet.

Wir bieten umfassende und kompetente rechtliche Beratung und Unterstützung in den Bereichen:

  • Mietzinsgestaltung und Fragen zur Überwälzung von Mehrleistungen
  • Anfechtung von Mietzinserhöhungen und Mietzinsherabsetzungen
  • Anfechtung von Kündigungen und Prüfung von Mieterstreckungen
  • Forderungen aus Miet- und Pachtverträgen, einschliesslich Nebenkosten, Mietzinse, übermässige Abnutzung und Herabsetzung wegen Mängeln
  • Ausweisung von Mietern und Pächtern
  • Pachtrecht

Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen im Bereich des Mietrechts. Zudem ist RA Mastronardi Mitglied einer Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht, wodurch unsere Klienten von seinem Fachwissen und seiner Erfahrung profitieren können.

Das private Baurecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts und umfasst die rechtlichen Regelungen, die für Bauvorhaben im privaten Bereich gelten. Es betrifft Verträge und Regelungen zwischen privaten Parteien (z.B. zwischen Bauherren, Bauunternehmern und Architekten) im Zusammenhang mit Bauprojekten. Auf das private Baurecht ist in der Regel das sogenannte Werkvertrags- und Auftragsrecht anwendbar (einschliesslich allfälliger SIA-Normen).

Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung in den Bereichen:

  • Werkverträge
  • Architekturverträge
  • Gewährleistungsrechte
  • Bauabnahmen
  • Unterstützung bei Findung von Gutachtern
  • Bauhandwerkerpfandrecht
  • Preisstreitigkeiten

Unser Team besitzt ein umfangreiches Fachwissen und Erfahrung im Werkvertragsrecht. Darüber hinaus verfügt RA Mastronardi über eine abgeschlossene Berufslehre im Baubereich, was unseren Kunden die Möglichkeit bietet, von seinem Fachwissen und seiner Praxiserfahrung zu profitieren. Seine Kenntnisse der baubezogenen Abläufe und Gegebenheiten stellen einen zusätzlichen Mehrwert dar.

Das Strafrecht befasst sich mit den rechtlichen Konsequenzen strafbarer Handlungen. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf verschiedene Bereiche des Strafrechts einschliesslich Privatklägerschaft und Opferhilferecht.

Im Strafrecht sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Ein Rechtsbeistand sollte bereits zu Beginn eines Verfahrens beigezogen werden. Wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein und verteidigen Sie professionell gegen strafrechtliche Vorwürfe. Dazu zählt auch die Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts.

Auch im Bereich des Opferhilferechts können wir Ihnen weiterhelfen, wenn Sie durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell geschädigt wurden. Sie haben das Recht, als Privatklägerschaft am Verfahren teilzunehmen und allfällige Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend zu machen. Dazu haben wir das nötige Einfühlungsvermögen und die notwendige Erfahrung. Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen im Bereich des Strafrechts. Zudem ist RA Lukas Graf Fachanwalt SAV Strafrecht, wodurch unsere Klienten von seinem Fachwissen und seiner Erfahrung profitieren können.

In keinem anderen Rechtsgebiet werden so viele Strafen ausgesprochen wie im Bereich des Strassenverkehrsrechts.

Wir beraten Sie kompetent bei Verkehrsregelverletzungen wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss oder im Zusammenhang mit einem Unfall.
Auch im Administrativmassnahmeverfahren, insbesondere in Verfahren betreffend Fahrausweisentzug oder Fahreignungsprüfung können Sie auf unsere Unterstützung zählen.

Das Arbeitsverhältnis ist geprägt von Rechten und Pflichten beider Parteien. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bei allen Fragestellungen rund um den Arbeitsalltag.

Ob bei der Gestaltung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen, bei der Abwehr- oder Durchsetzung von arbeitsvertraglichen Forderungen oder bei Diskriminierung am Arbeitsplatz – wir setzen uns für Ihre Rechte ein und beraten Sie umfassend.

Familien- und Erbschaftsangelegenheiten sind oft emotional und komplex.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung im Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht sowie im Bereich des Kindesrechts (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht und Unterhalt). Unser Fokus liegt insbesondere auf güterrechtlichen Angelegenheiten und Unterhaltsfragen im Rahmen einer Scheidung.

Ob es um die Erstellung von Testamenten, die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Gestaltung von Vermächtnissen geht – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Das effektive Forderungsmanagement ist essenziell für den wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Gläubiger und Schuldner in allen betreibungs- und konkursrechtlichen Fragestellungen. Dabei unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderung und vertreten Sie vor den Betreibungs- und Konkursämtern sowie vor Gericht.

Wir stehen Ihnen auch bei ungerechtfertigten Betreibungen gegen Sie zur Seite und beraten Sie umfassend.

Bei Bedarf können wir in den Kantonen Aargau und Luzern auf ein Netzwerk von Notaren zählen, die für Sie Beurkundungen und Beglaubigungen bei Grundstückgeschäften, im Ehe- und Erbrecht und im gesamten Gesellschaftsrecht vornehmen können.

Wir sind bestrebt, eine breite Palette von Fällen zu bearbeiten und stehen Ihnen zur Verfügung, um individuelle Anfragen anzunehmen. So können wir Sie in vielen Belangen des Zivilrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts beraten. Sollten wir Ihnen bei ihrem rechtlichen Anliegen nicht weiterhelfen können, verfügen wir über ein breites Netzwerk von Anwälten und Beratern und können Ihnen so kompetente Ansprechpartner empfehlen.